Hat Ihr HNO-Arzt eine Hörminderung diagnostiziert und eine Verordnung ausgestellt, bietet Ihnen Fielmann volldigitale Hörsysteme in kleinstmöglicher Bauform bereits zum Nulltarif. Der Privatpreis beträgt 792 Euro pro Hörsystem auf Basis des Standardtarifs. Versicherte haben bei Bedarf alle fünf Jahre Anspruch auf ein neues Hörgerät. Damit die Krankenkasse die Kosten eines Hörsystems übernimmt, ist ein Hörtest bei einem HNO-Arzt notwendig. Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:
• Die Hörminderung auf dem besser hörenden Ohr muss bei mindestens 30 Dezibel liegen.
• Die Verstehensquote für Sprache muss bei Umgangslautstärke bei 80 % oder darunter liegen.
• Der Hörverlust muss im Bereich der Hauptfrequenzen zwischen 500 und 6000 Hertz liegen.
Sind diese Kriterien erfüllt, stellt der HNO-Arzt eine Verordnung für die Versorgung mit Hörgeräten aus.
Mehr über den HNO-Arzt und die Krankenkasse
Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für meine Hörgeräte?
-
Downloads in diesem Artikel